Betriebssicherheit
Prüfung nach DGUV V3 / E-Check
Unternehmen und öffentliche Institutionen sind gesetzlich verpflichtet, elektrische Geräte regelmäßig nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und der DGUV-Vorschrift 3 und 4 prüfen zu lassen.
Zu den ortsveränderlichen elektrischen Geräten fallen z.B. Computer, Bildschirm, Stehleuchten, Tischleuchte, Mehrfachstecker, Netzteil, Kühlschrank, Wasserkocher, Staubsauger, Kabeltrommel, elektrisch betriebene Werkzeugmaschinen u.v.m.
MStoreCare verfügt über entsprechend zertifiziertes Fachpersonal. Die Durchführung der Prüfung erfolgt gemäß den Anforderungen der Norm DIN VDE 0701-0702. Sie erhalten als Nachweis ein Prüfprotokoll und eine umfassende Dokumentation, die Geräte werden mit einem Prüfsiegel versehen.
Installation und Wartung Rauchmelder
In Nordrhein-Westfalen besteht für Eigentümer die Pflicht zur Installation von Rauchmeldern sowohl für selbstgenutzten als auch für vermieteten Wohnraum. Rauchmelder sind in allen Schlafräumen und Kinderzimmern anzubringen. Darüber hinaus sind in allen Fluren in der Wohnung, die ins Treppenhaus bzw. ins Freie führen, mindestens ein Rauchmelder zu installieren.
Für Vermieter besteht die Pflicht, die von ihm oder in seinem Auftrag installierte Rauchmelder betriebsbereit zu halten, d.h. die regelmäßige Wartung zu übernehmen.
MStoreCare verfügt über geschultes Fachpersonal für die Installation und Wartung von Rauchmeldern. Wir sorgen für die Einhaltung fristgerechter Wartungsintervalle und übernehmen die Terminierung und Koordinierung mit den Mietern.
Prüfung von Leitern
Leitern, Tritte sind Arbeitsmittel, die regelmäßig zu prüfen sind. Nach BetrSichV müssen diese alle 12 Monate geprüft werden. Dadurch bleibt die Betriebssicherheit gewährleistet und der Versicherungsschutz erhalten.
Die Prüfung darf nur durch dazu befähigte Personen vorgenommen werden. MStoreCare verfügt über entsprechend zertifizierte Fachkräfte.